Handzuginstrumentenmacher/Handzuginstrumentenmacherin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 27. Januar 1997

Verordnung über die Berufsausbildung zum Handzuginstrumentenmacher/zur Handzug‐instrumentenmacherin vom 27. Januar 1997 (BGBl. I S. 100 vom 4. Februar 1997) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Handzuginstrumentenmacher/Handzuginstrumentenmacherin (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 21. November 1996, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 172 vom 13. September 1997)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 09.10.1997
  • Umfang: 28 Seiten
  • Artikelnr: 61021045
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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