Geigenbauer/Geigenbauerin

Verordnung über die Berufsausbildung

vom 16. Juli 2015

Verordnung über die Berufsausbildung zum Geigenbauer und zur Geigenbauerin vom 16. Juli 2015 (BGBl. I S. 1289 vom 22. Juli 2015)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Geigenbauer/zur Geigenbauerin vom 27. Januar 1997 (BGBl. I S. 70) außer Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 13.08.2015
  • Umfang: 20 Seiten
  • Artikelnr: 61021008a
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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