Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin

Verordnung über die Berufsausbildung

vom 19. März 2020

Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin vom 19. März 2020 (BGBl. I S. 730)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ausbildungsverordnung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin vom 30. Juni 1999 (BGBl. I S. 1495) außer Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 29.04.2020
  • Umfang: 24 Seiten
  • Artikelnr: 6102106aw
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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