Fachkraft für Veranstaltungstechnik

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 14. Juni 2022

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik vom 3. Juni 2016 (BGBl. I S. 1307), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 14. Juni 2022 (BGBl. I S. 923) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17. März 2016)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik vom 18. Juli 2002 (BGBl. I S. 2699) außer Kraft.

In der „Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 30.06.2022
  • Umfang: 36 Seiten
  • Artikelnr: 61021089e
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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