Fachkraft für Abwassertechnik

Sachlicher und zeitlicher Gliederungsplan

vom 17. Juni 2002

Der sachliche und zeitliche Gliederungsplan zur Verordnung wird zum 31.07.2024 abgelöst durch die Verordnung zum Umwelttechnologen/zur Umwelttechnolgin für Abwasserbewirtschaftung (Artikelnr. 1215286a)

Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
Berufsausbildungsverhältnisse, die am 1. August 2024 bestehen, können nach den Vorschriften dieser Verordnung unter Anrechnung der bisher absolvierten Ausbildungszeit fortgesetzt werden, wenn
1. die Vertragsparteien dies vereinbaren und
2. der oder die Auszubildende noch keine Zwischenprüfung absolviert hat.

Im "Sachlichen und zeitlichen Gliederungsplan" für die Berufsausbildung werden die Ausbildungsinhalte thematisch und nach ihrer zeitlichen Abfolge geordnet. Dieser Plan wird auf Empfehlung der Kammern als Anlage zum Ausbildungsvertrag verwendet. In Form einer Checkliste hilft er Azubis und Ausbildern sicherzustellen, ob alle geforderten Inhalte während der Ausbildung tatsächlich vermittelt wurden.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 19.07.2002
  • Umfang: 8 Seiten
  • Artikelnr: 1215286
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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