Ordnungsmittel für Aus- und Fortbildung
Die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe und Fortbildungsabschlüsse werden durch Verordnungen bundeseinheitlich geregelt. wbv berufe.net bietet Ihnen einen umfassenden Zugang zu den jeweils gültigen Aus- und Fortbildungsordnungen. Sie erhalten:
- Verordnungen über die Berufsausbildung
- Verordnungen inklusive Rahmenlehrplänen für den Berufsschulunterricht
- sachliche und zeitliche Gliederungspläne in Form einer Checkliste
- Verordnungen zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen
wbv berufe.net ist stets aktuell. Neue oder modernisierte Aus- und Fortbildungsordnungen werden bereits wenige Tage nach Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt ergänzt oder aktualisiert.
Berufe A-Z
Berufsgruppen
- (Innen-)Ausbauberufe
- Bauplanungs-, Architektur- und Vermessungsberufe
- Berufe in Finanzdienstleistungen, Rechnungswesen und Steuerberatung
- Berufe in Recht und Verwaltung
- Berufe in Unternehmensführung und -organisation
- Berufliche Fortbildung
- Darstellende und unterhaltende Berufe
- Einkaufs-, Vertriebs- und Handelsberufe
- Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe, Theologie
- Fachpraktikerberufe
- Führer/innen von Fahrzeug- und Transportgeräten
- Gartenbauberufe und Floristik
- Gebäude- und versorgungstechnische Berufe
- Geologie-, Geografie- und Umweltschutzberufe
- Hoch- und Tiefbauberufe
- Informatik-, Informations- und Kommunikationstechnologieberufe
- Kunststoffherstellung und -verarbeitung, Holzbe- und verarbeitung
- Land-, Tier- und Forstwirtschaftsberufe
- Lebensmittelherstellung und -verarbeitung
- Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe
- Mathematik-, Biologie-, Chemie- und Physikberufe
- Meachatronik-, Energie- und Elektroberufe
- Medizinische Gesundheitsberufe
- Metallerzeugung und -bearbeitung, Metallbauberufe
- Nichtmedizinische Gesundheits-, Körperpflege- und Wellnessberufe, Medizintechnik
- Papier- und Druckberufe, technische Mediengestaltung
- Produktdesign und kunsthandwerkliche Berufe, bildende Kunst, Musikinstrumentenbau
- Reinigungsberufe
- Rohstoffgewinnung und -aufbereitung, Glas- und Keramikherstellung und -verarbeitung
- Schutz-, Sicherheits- und Überwachsungsberufe
- Sprach-, literatur-, geistes-, gesellschafts- und wirtschaftswissenschaftliche Berufe
- Technische Forschungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- und Produktionssteuerungsberufe
- Textil- und Lederberufe
- Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe
- Verkaufsberufe
- Verkehrs- und Logistikberufe (außer Fahrzeugführung)
- Werbung, Marketing, kaufmännische und redaktionelle Medienberufe
ARTIKELDETAILS
Fahrzeuglackierer / Fahrzeuglackiererin
Verordnung über die Berufsausbildung
2003, 16 Seiten
vom 3. Juli 2003
Artikelnummer: 61021166
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Fahrzeuglackierer beschichten und gestalten Fahrzeuge, Aufbauten und Spezialeinrichtungen mit Lacken, Beschriftungen, Signets, Design- oder Effektlackierungen. Sie schützen Oberflächen durch geeignete Konservierungsmaßnahmen oder setzen sie instand. Hauptsächlich arbeiten sie in Fachwerkstätten für Fahrzeuglackierung. Außerdem sind sie Unternehmen des Fahrzeugbaus oder auch in Werkslackierereien des Maschinen- und Anlagenbaus beschäftigt. Darüber hinaus können sie im Boots- und Yachtbau oder der Lackiererei von Schienenfahrzeugen beschäftigt sein.
Das PDF enthält die gleichen Daten wie die Druckversion. Unmittelbar nach dem Download steht Ihnen das Dokument zur Verfügung und Sie können es mehrfach ausdrucken.