Industriekaufmann/Industriekauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung

in der Fassung vom 20. Juli 2007

Die Verordnung ist nicht mehr gültig.

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2764), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1518) geändert worden ist, außer Kraft.
Die wird abgelöst durch die Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann und zur Industriekauffrau (Industriekaufleuteausbildungsverordnung - IndKflAusbV). (Artikelnr. 6102139c)

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 21.10.2014
  • Umfang: 16 Seiten
  • Artikelnr: 6102139b
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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