Fahrzeuglackierer/Fahrzeuglackiererin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 3. Juli 2003

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuglackierer/zur Fahrzeuglackiererin vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1083 vom 8. Juli 2003) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungs‐beruf Fahrzeuglackierer/Fahrzeuglackiererin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16. Mai 2003)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 13.10.2003
  • Umfang: 36 Seiten
  • Artikelnr: 61021171
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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