Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 14. Februar 2006

Verordnung über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau vom 14. Februar 2006 (BGBl. I S. 398 vom 28. Februar 2006) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13. Januar 2006)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft/zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft vom 11. März 1996 (BGBl. I S. 462) außer Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 25.04.2006
  • Umfang: 32 Seiten
  • Artikelnr: 61021304
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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