Goldschmied/Goldschmiedin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 2. April 1992

Verordnung über die Berufsausbildung zum Goldschmied/zur Goldschmiedin (Goldschmied-Ausbildungsverordnung) vom 2. April 1992 (BGBl. I S. 756 vom 8. April 1992) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Goldschmied/Goldschmiedin (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 15. April 1992, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 144 vom 5. August 1992)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 1992 in Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 16.09.1992
  • Umfang: 40 Seiten
  • Artikelnr: 6102456
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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