Drogist/Drogistin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 30. Juni 1992

Verordnung über die Berufsausbildung zum Drogist/zur Drogistin vom 30. Juni 1992 (BGBl. I S. 1197 vom 9. Juli 1992) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Drogist/Drogistin (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 19. März 1992, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 187 vom 6. Oktober 1992)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 1992 in Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 10.05.1994
  • Umfang: 60 Seiten
  • Artikelnr: 6102459w
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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