Gerüstbauer/Gerüstbauerin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 26. Mai 2000

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin vom 26. Mai 2000 (BGBl. I S. 778 vom 7. Juni 2000) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14. April 2000, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 179 a vom 21. September 2000)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 2000 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2884), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 7. Juli 1998 (BGBl. I S. 1806), außer Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 26.10.2000
  • Umfang: 28 Seiten
  • Artikelnr: 6102431a
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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