Fachangestellter/Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistung

Verordnung über die Berufsausbildung

vom 24. Mai 2012

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen/zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen vom 24. Mai 2012 (BGBl. I S. 1206 vom 31. Mai 2012)

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Diese Verordnung tritt am 1. August 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Arbeitsförderung vom 15. April 1999 (BGBl. I S. 739), die durch Artikel 55 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954) geändert worden ist, außer Kraft.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 03.07.2012
  • Umfang: 17 Seiten
  • Artikelnr: 61021402w
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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