Geigenbauer/Geigenbauerin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 16. Juli 2015

Verordnung über die Berufsausbildung zum Geigenbauer und zur Geigenbauerin vom 16. Juli 2015 (BGBl. I S. 1289 vom 22. Juli 2015) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26. März 2015)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Geigenbauer/zur Geigenbauerin vom 27. Januar 1997 (BGBl. I S. 70) außer Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 13.08.2015
  • Umfang: 28 Seiten
  • Artikelnr: 61021041aw
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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