Fischwirt/Fischwirtin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 26. Februar 2016

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin (BGBl. I S. 312 vom 7. März 2016) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 27. November 2015)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt vom 16. November 1972 (BGBl. I S. 2136), die durch Artikel 1 Nummer 5 der Verordnung vom 20. Juli 1979 (BGBl. I S. 1145) geändert worden ist, außer Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 10.06.2016
  • Umfang: 40 Seiten
  • Artikelnr: 6102062w
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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